
Vor 1970 hatten die Arbeiter keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, sondern bekamen ab dem 1. Krankheitstag Krankengeld, während die Angestellten Anspruch auf Gehaltsfortzahlung für 6 Wochen hatten. Deshalb gab es bis einschließlich 1969 für Arbeiter und Angestellte unterschiedliche...
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